Der Landkreis Wittenberg bietet seinen Bürgern als erster Landkreis in Sachsen-Anhalt den Online-Dienst „Digitaler Bauantrag“ an.
„Damit wird ein weiterer Meilenstein in der Digitalisierung gesetzt und wir zeigen eindrucksvoll, dass die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes jetzt von der Theorie in die Praxis kommt“, sagte die Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, heute in Lutherstadt Wittenberg bei einem Arbeitsbesuch im Landratsamt, wo sie sich über die Arbeitsabläufe bei der Antragsbearbeitung informierte.
“Wie in allen Behörden im Land suchen wir händeringend nach Fachleuten, die die teils hochkomplexen Vorgänge in den Ämtern bearbeiten. Durch die Beschleunigung und Vereinfachung, die der digitale Bauantrag mit sich bringt, können wir sinnvoll personelle Engpässe kompensieren und für das Amt zur Resilienz beitragen und krisenfest machen”, ergänzte die Ministerin.
“Wir kommen mit dem neuen Verfahren endlich dazu, eine papierlose Antragsbearbeitung anzubieten – was früher so manchen Aktenordner füllte, passt jetzt auf einen USB-Stick. Und natürlich beschleunigt das die Arbeit der Sachbearbeiter, die nicht mehr umständlich von Papier einscannen müssen. Und was bislang besonders viel Zeit gekostet hat – die Beteiligung von internen und externen Entscheidern, geht jetzt wesentlich schneller”, erklärt Landrat Christian Tylsch. “Das ist ein weiterer Schritt für unsere Behörde, althergebrachte Leistungen digital anzubieten. Dabei gilt wie immer: das neue Verfahren gibt es zusätzlich. Wer weiterhin mit Papier arbeiten möchte, kann das auch weiterhin tun”, so der Landrat.
Dass die Digitalisierung der Verwaltung hohe Priorität hat, betonen Ministerin und Landrat unisono: “In den letzten Jahren haben wir immer wieder erleben müssen, dass wir Krisen meistern mussten – und da sind wir mit durchdachten digitalen Prozessen resilient und bleiben handlungsfähig”, erklärt Lydia Hüskens. “In meiner Behörde haben wir mit der Schaffung der Stabsstelle Digitalisierung das Thema zur Chefsache gemacht. Und gefühlt haben wir da jede Woche neue Dienste, die in Betrieb gehen”, ergänzt Christian Tylsch.
Hintergrund:
Der Landkreis Wittenberg ermöglicht die Digitale Antragstellung für Verfahren nach der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt seinen Bürgern als erster Landkreis in Sachsen-Anhalt. Bereits jetzt sind damit zum Beispiel die Antragsstellung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 62 BauO LSA sowie die Verlängerung des Vorbescheides, die Verlängerung der Baugenehmigung oder die verfahrensfreie Beseitigung einer Anlage möglich. In einer weiteren Ausbaustufe sollen dann in wenigen Monaten auch Antragsverfahren im industriellen oder gewerblichen Bereich hinzukommen.
Die Anträge sind im Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt für jedermann auswählbar. Auch ein Link auf der Homepage des Landkreises Wittenberg verweist auf die digitalen Verwaltungsleistungen.
Damit ist der weitaus größte Teil aller Antragsverfahren der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt im Landkreis Wittenberg digital beantragbar.
Vorteile ergeben sich vor allem für alle Antragsteller, die nunmehr die Unterlagen nicht mehr in Papierform abgeben müssen. Mit der Elektronischen Bauverfahrensverordnung wurde das Schriftformerfordernis für die digitale Antragstellung abgeschafft.
Um sich als Antragsteller zu verifizieren, stehen das Nutzerkonto Bund und „Mein Unternehmenskonto“ zur Verfügung. Die Antragsstellung und die Bearbeitung sowie die Einbindung der zu beteiligenden Stellen erfolgt vollständig digital über den Vorgangsraum.
Das Land Sachsen-Anhalt stellt den unteren Bauaufsichtsbehörden den Online-Dienst zur Nachnutzung kostenfrei bis Ende 2025 zur Verfügung und übernimmt die Anbindungskosten.
Im Landkreis Wittenberg haben wir selbst den Antragsteller simuliert und die Antragsstrecken getestet. Das diente der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Wittenberg als Testbetrieb für interne Abläufe und zum Test der Funktionen des Vorgangsraums.
Mit dem neuen Verfahren wird eine papierlose Antragsbearbeitung angeboten. Was früher so manchen Aktenordner füllte, passt jetzt auf einen USB-Stick. Der elektronische Antragseingang beschleunigt die Arbeit der Sachbearbeiter, die nicht mehr umständlich von Papier einscannen müssen. Und was bislang besonders viel Zeit gekostet hat – die Beteiligung von internen und externen Entscheidern, geht jetzt ebenfalls schneller auf elektronischem Wege. Vorteile ergeben sich vor allem für alle Antragsteller, die nunmehr die Unterlagen nicht mehr in Papierform abgeben müssen. Mit der Elektronischen Bauverfahrensverordnung wurde das Schriftformerfordernis für die digitale Antragstellung abgeschafft.
Zusammenfassung der Vorteile:
- schnellere Bearbeitung der Anträge durch verkürzte Kommunikationswege,
- bessere Qualität der Anträge durch unterstützende Antragsassistenz,
- erhöhte Flexibilität durch zeit- und ortsunabhängige Datenverfügbarkeit,
- Ressourcenschonung durch die digitale Dokumentation,
- Vereinfachung des Prozesses durch unkompliziertes Zusammenführen aller Beteiligten,
- mehr Kundenservice und Transparenz durch ein gemeinsam genutztes Serviceportal.