Kreisausbildung im Brand- und Katastrophenschutz

Kreisausbildung im Brand- und Katastrophenschutz

  • Leistungsbeschreibung

    Kreisausbildung für Angehörige der Feuerwehren und Organisationen des Brand- und Katastrophenschutzes im Landkreis Wittenberg.

  • Verfahrensablauf

    Die Anmeldung zu den Lehrgangsveranstaltungen erfolgt durch die Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises Wittenberg oder durch sonstige Beauftragte der Städte als Träger des Brandschutzes.

  • Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Lehrgang finden Sie im aktuellen Lehrgangsplan.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Lehrgänge sind für die Angehörigen der Feuerwehren und Organisationen des Brand- und Katastrophenschutzes kostenfrei.

    Reisekosten und / oder Verdienstausfall könne bei der zuständigen kreisangehörigen Stadt beantragt werden.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Meldeschluss für Lehrgänge ist in der Regel 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn.

    Termine für das Belastungstraining in der Atemschutzübungsanlage können bis eine Woche vor Ausbildungsbeginn gebucht werden.

  • Bearbeitungsdauer

    Eine Einladung zu den Lehrgängen wird 3-4 Wochen vor Lehrgangsbeginn an die Lehrgangsteilnehmer versandt.

  • Rechtsgrundlage

    Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzt des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG)

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