Kreisausbildung im Brand- und Katastrophenschutz
- Leistungsbeschreibung
Kreisausbildung für Angehörige der Feuerwehren und Organisationen des Brand- und Katastrophenschutzes im Landkreis Wittenberg.
- Verfahrensablauf
Die Anmeldung zu den Lehrgangsveranstaltungen erfolgt durch die Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises Wittenberg oder durch sonstige Beauftragte der Städte als Träger des Brandschutzes.
- Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Lehrgang finden Sie im aktuellen Lehrgangsplan.
- Welche Unterlagen werden benötigt?
Anmeldeformular
- Welche Gebühren fallen an?
Die Lehrgänge sind für die Angehörigen der Feuerwehren und Organisationen des Brand- und Katastrophenschutzes kostenfrei.
Reisekosten und / oder Verdienstausfall könne bei der zuständigen kreisangehörigen Stadt beantragt werden.
- Welche Fristen muss ich beachten?
Meldeschluss für Lehrgänge ist in der Regel 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn.
Termine für das Belastungstraining in der Atemschutzübungsanlage können bis eine Woche vor Ausbildungsbeginn gebucht werden.
- Bearbeitungsdauer
Eine Einladung zu den Lehrgängen wird 3-4 Wochen vor Lehrgangsbeginn an die Lehrgangsteilnehmer versandt.
- Rechtsgrundlage
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzt des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG)
Kontakt
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr