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Krätze ist eine ansteckende Hauterkrankung, die durch so genannte Krätzemilben verursacht wird. Die Übertragung von Krätzemilben erfolgt von Mensch zu Mensch durch engen Hautkontakt oder seltener durch Kontakt zu kontaminierter Kleidung bzw. Gegenständen.
Besonders in Pflegeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften stellt Krätze ein immer wiederkehrendes Problem dar. Die Weiterverbreitung der Krankheitserreger kann nur durch ein gut abgestimmtes Vorgehen sowie eine gezielte und zeitgleiche Behandlung der Erkrankten und ihrer engen Kontaktpersonen erfolgen.
Auf dieser Homepage möchten wir Ihnen daher weiterführende Informationsmaterialien und Handlungshilfen zum Thema Krätze zur Verfügung stellen. Darüber hinaus steht Ihnen das Gesundheitsamt im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten zur kostenfreien Beratung zur Verfügung, insbesondere bezüglich Maßnahmen bei gehäuftem Auftreten von Krätze in Einrichtungen.
Meldepflicht bei Auftreten von Krätzefällen in einer Gemeinschaftseinrichtung:
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz, IfSG): u.a. § 34 Absatz 6
https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/kraetze-skabies/
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr
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Dienstag
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Donnerstag
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