Krätze – (Skabies)

Informationen für Betroffene und Einrichtungen

  • Leistungsbeschreibung

    Krätze ist eine ansteckende Hauterkrankung, die durch so genannte Krätzemilben verursacht wird. Die Übertragung von Krätzemilben erfolgt von Mensch zu Mensch durch engen Hautkontakt oder seltener durch Kontakt zu kontaminierter Kleidung bzw. Gegenständen.

    Besonders in Pflegeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften stellt Krätze ein immer wiederkehrendes Problem dar. Die Weiterverbreitung der Krankheitserreger kann nur durch ein gut abgestimmtes Vorgehen sowie eine gezielte und zeitgleiche Behandlung der Erkrankten und ihrer engen Kontaktpersonen erfolgen.

    Auf dieser Homepage möchten wir Ihnen daher weiterführende Informationsmaterialien und Handlungshilfen zum Thema Krätze zur Verfügung stellen. Darüber hinaus steht Ihnen das Gesundheitsamt im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten zur kostenfreien Beratung zur Verfügung, insbesondere bezüglich Maßnahmen bei gehäuftem Auftreten von Krätze in Einrichtungen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Meldepflicht bei Auftreten von Krätzefällen in einer Gemeinschaftseinrichtung:

    • unverzüglich nach Bekanntwerden
  • Rechtsgrundlage

    Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz, IfSG): u.a. § 34 Absatz 6

  • Verfügbare Unterlagen Formulare
    • Maßnahmen beim Auftreten von Krätze in Altenheimen (Niedersachsen)
    • Erregersteckbrief „Krätze“ in mehreren Sprachen:

    https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/kraetze-skabies/