Sobald ein Kopflaus-Befall festgestellt wird, besteht ein Betretungsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen. Dazu gehören unter anderem Kindertagesstätten, Schulen, Horte, Heime und Ferienlager.
Behandlung bei Kopflaus-Befall
Um die Läuse wieder loszuwerden, bedarf es der Behandlung mit einem zugelassenen Läusemittel (Ausnahme: Schwangere, Stillende, Menschen mit bestimmten Allergien). Mit der einmaligen Behandlung ist es jedoch nicht getan. Wichtig ist, dass die Zweitbehandlung mit Läusemitteln nach acht Tagen nicht vergessen wird. Denn sonst besteht erneut Übertragungsgefahr, da in der Zwischenzeit Läuse nachgeschlüpft sein können.
Zusätzlich zur Behandlung mit Läusemittel sollte das Haar alle vier Tage mit Pflegespülung und einem Läusekamm sorgfältig ausgekämmt werden, um eventuell nachgeschlüpfte Läuse zu entfernen.
Genauere Informationen zur Behandlung erhalten Sie bei Ihrem Apotheker, Haus- bzw. Kinderarzt oder in den untenstehenden Broschüren.