Jägerprüfung

Jägerprüfung

  • Leistungsbeschreibung

    Voraussetzung für den Erwerb eines Jagdscheins ist das erfolgreiche Ablegen einer Jägerprüfung. Der Termin für die Abnahme der Jägerprüfung wird öffentlich bekannt gemacht.

    Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bei den Mitarbeitern der unteren Jagdbehörde erhältlich und muss fristgemäß bei der unteren Jagdbehörde vorliegen.

  • Verfahrensablauf

    Die Jägerprüfung besteht aus folgenden Teilen:

    • dem jagdlichen Schießen (Teilprüfungen Büchsenschießen, Flintenschießen und Kurzwaffenschießen),
    • der schriftlichen Prüfung und
    • der mündlich-praktischen Prüfung.

    Bei der schriftlichen Prüfung werden in einem von der Prüfungskommission erarbeiteten Fragebogen Fragen für jedes der sechs folgenden Prüfungsfächer gestellt, welche die Prüflinge unter Aufsicht zu beantworten haben:

    • Jagdbare Tiere
    • Hege und Jagdbetrieb
    • Ökologie, Naturschutz und Landschaftsschutz
    • Jagdhundewesen
    • Behandlung erlegten Wildes
    • Jagdwaffen
    • Jagdrecht

    Vorbereitungslehrgänge können bei Jagdschulen absolviert werden. Der Besuch wird für eine erfolgreiche Jägerprüfung empfohlen!

  • Voraussetzungen

    Die Zulassung zur Jägerprüfung setzt voraus, dass der Prüfling

    • spätestens sechs Monate vor der Prüfung 15 Jahre alt geworden ist,
    • eine Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch nachgewiesen und
    • die Prüfungsgebühren beim Landkreis Wittenberg eingezahlt hat (250,00 Euro).

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