Hilfe im Landkreis Wittenberg: Ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer gesucht

Hilfe im Landkreis Wittenberg: Ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer gesucht

Ein junger Mensch hält die Hand eines älteren Menschen.
Die Kreisverwaltung Wittenberg sucht ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer.

Die Betreuungsbehörde des Landkreises Wittenberg sucht Männer und Frauen, die auf freiberuflicher Basis oder im Ehrenamt rechtliche Betreuungen übernehmen. Was man für die Arbeit als Betreuerin oder Betreuer für Talente mitbringen sollte und warum sich das Engagement in mehrfacher Hinsicht lohnt.

Wer benötigt Betreuung?

Ein hilfsbedürftiger Mensch, z.B. mit Erkrankungen oder Behinderungen, erhält durch einen Betreuer die notwendige Unterstützung, etwa in rechtlichen Angelegenheiten. Ein Beispiel: Die Rentnerin Lisa M. erleidet einen Schlaganfall und kann sich nicht mehr ausreichend sprachlich verständigen. Auch das Schreiben fällt ihr schwer. Sie hat leichte körperliche Einschränkungen. Sie wohnt in der eigenen Wohnung. Der Betreuer wird zum Unterstützer für Lisa M. und sorgt für den Erhalt der bisherigen Lebenssituation in der Häuslichkeit so lange es möglich ist. Hierfür organisiert er eine Haushaltshilfe und regelt die rechtlichen Angelegenheiten (z.B. Beantragung von Wohngeld). Das ist natürlich nur ein Beispiel für ganz verschiedene Situationen, die die Hilfe eines Betreuers erforderlich machen.

Wie wird man als Betreuer bestellt?

Vom Betreuungsgericht werden die erforderlichen Aufgaben für den Betreuer und auch die Dauer der Betreuung festgelegt. Das bedeutet zum Beispiel, dass der Rentnerin Lisa M. für die Dauer von drei Jahren ein Betreuer an die Seite gestellt werden kann, der sie etwa bei der Korrespondenz mit den Behörden unterstützt.

Was macht ein Betreuer?

Der Betreuer soll gemeinsam mit dem betreuten Menschen rechtliche Angelegenheiten erledigen. Aufgaben können zum Beispiel die Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Behördenangelegenheiten oder Vermögenssorge des zu Betreuenden sein. Hier unterstützt und vertritt der Betreuer seinen Betreuten. Der Betreuer hat hierbei den Wunsch des Betreuten zu beachten und dessen Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Worin besteht der Unterschied zwischen einem ehrenamtlichen und einem Berufsbetreuer?

Ehrenamtliche Betreuer sind meist Angehörige oder Freunde des zu betreuenden Menschen. Für jeden einzelnen Betreuungsfall erhält der ehrenamtliche Betreuer eine jährliche Aufwandsentschädigung. Außerdem wird der ehrenamtliche Betreuer regelmäßig von der Betreuungsbehörde und einem Betreuungsverein unterstützt.

Berufsbetreuer üben diese Tätigkeit auf Dauer als Freiberufler aus. Sie erhalten für ihre Arbeit eine fallbezogene Vergütung auf Stundenbasis. Der Berufsbetreuer bearbeitet komplexere Betreuungen.

Wer kann Betreuer werden?

Als Berufsbetreuer kommen besonders Menschen mit juristischer, sozialpädagogischer, medizinischer, psychologischer, betriebswirtschaftlicher oder verwaltungsrelevanter Tätigkeit in Betracht. Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Betreuer gibt es keine spezifischen fachlichen Anforderungen.

Ich möchte Betreuer werden.

Sie möchten sich ehrenamtlich als Betreuer engagieren oder eine Tätigkeit als selbständiger Berufsbetreuer aufnehmen? Bitte schreiben Sie uns und teilen Sie uns mit, warum Sie sich für die Aufgabe interessieren!

So können Sie uns kontaktieren:

Landkreis Wittenberg
Fachdienst Soziales
Betreuungsbehörde
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg

Per E-Mail: Karin.Schulze@landkreis-wittenberg.de

Per Telefon: 03491 806 2030