Haltung von Nutztieren – Anzeige

Haltung von Nutztieren – Anzeige

  • Leistungsbeschreibung

    Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:

    • Rinder
    • Schweine
    • Schafe
    • Ziegen
    • Einhufer
    • Hühner
    • Enten
    • Gänse
    • Fasane
    • Perlhühner
    • Rebhühner
    • Tauben
    • Truthühner
    • Wachteln
    • Laufvögel
    • Gehegewild
    • Kameliden
    • andere Klauentiere
    • Fische in Aquakulturbetrieben
    • Bienen

    Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Angaben zum Tierhalter und zum Standort der Tierhaltung, Art und Anzahl der gehaltenen Tiere, Nutzungsrichtung der gehaltenen Tiere

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Vergabe der Tierhalterregistriernummer fallen einmalige Gebühren in Höhe von 21,90 € an.

    In der Folge fallen jährliche Kosten in Höhe von mindestens 6,- € (derzeitiger Mindestbeitrag der Tierseuchenkasse, Stand 2019) an, welche abhängig sind von Art und Anzahl der gehaltenen Tiere. Dieser Beitrag zur Tierseuchenkasse wird durch die Tierseuchenkasse des Landes Sachsen-Anhalt jährlich auf der Grundlage der Tierbestandsmeldung erhoben.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Anzeige der Tierhaltung muss vor dem Beginn der Haltung der Tiere erfolgen.

  • Bearbeitungsdauer

    1-2 Wochen

  • Rechtsgrundlage

    § 26 (1) und §45(1) Viehverkehrsverordnung

    § 1a (1) Bienenseuchenverordnung

  • Anträge / Formulare
  • Unterstützende Institutionen

    Landeskontrollverband Sachsen-Anhalt

    Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt

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