Genehmigung für den oberflächennahen Bodenabbau

Genehmigung für den oberflächennahen Bodenabbau

  • Der Abbau von nicht vom Bergrecht erfassten Bodenschätzen wie Sand, Kies, Mergel, Lehm, Ton, Kalk- und sonstigem Gestein im Trockenabbauverfahren oberhalb des Grundwassers bedarf einer Genehmigung, wenn die abzubauende Fläche größer als 100 m² ist. Dies gilt bei einer Neuaufnahme, Wiederaufnahme, Erweiterung, Änderung oder Verlängerung eines Bodenabbauvorhabens.

    Ein wesentlicher Bestandteil einer naturschutzrechtlichen Abbaugenehmigung ist die naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung.

    Bei Bedarf wird in die Bodenabbaugenehmigung die Verfüllzulassung für die parallele Wiederverfüllung des Grubengeländes integriert.

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