Belehrung im Umgang mit Lebensmitteln – Gruppenbelehrung
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Leistungsbeschreibung
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen Sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit Lebensmitteln direkt oder indirekt in Berührung? Sie möchten in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine Bescheinigung über die Belehrung im Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Im Gesundheitsamt erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln.
Ab einer Gruppengröße von 15 Personen kommt das Gesundheitsamt zu Ihnen und führt eine Gruppenbelehrung in Ihrem Betrieb durch.
Alternativ können einzelne Belehrungstermine online oder in Präsenz gebucht werden.
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Ablauf der Belehrung
Bestimmte ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Das Infektionsschutzgesetz sieht daher Regelungen vor, die das Risiko dieses Übertragungsweges minimieren sollen. Ziel der Belehrung ist es, dass Sie eigenverantwortlich bei auftretenden Krankheitszeichen handeln und somit eine Weiterverbreitung von Krankheitserregern sowie die Kontamination von Lebensmitteln verhindern.
Bei uns erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln nach dem Infektionsschutzgesetz. Hier erfahren Sie unter anderem, bei welchen Krankheitszeichen Ihnen der Umgang mit Lebensmitteln per Gesetz verboten ist.
Die Terminvergabe für eine Gruppenbelehrung in Ihrem Betrieb erfolgt vorzugsweise ONLINE
Alternativ ist eine telefonische Terminvereinbarung möglich (+49 3491 806-2569).
Wir bieten Termine in mehreren Sprachen an und bitten darum, nur Termine in der entsprechenden Sprache zu buchen: -
Voraussetzung zur Teilnahme an der Gruppenbelehrung
- Personen unter 16 Jahren: Teilnahme nur in Begleitung eines Erwachsenen
- Personen unter 18 Jahren: Teilnahme nur mit ausgefüllter und unterschriebener Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Lebensmittelbelehrung Vollmacht
- Gruppengröße von mind. 15 Personen
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Vorab werden die Kostenübernahmeerklärung sowie die zur Verfügung gestellte Teilnehmerliste benötigt.
- Kugelschreiber
- Personalausweis (alternativ Schülerausweis oder Pass)
- Personen unter 18 Jahren: Begleitung durch Erziehungsberechtigten bzw. Lebensmittelbelehrung Vollmacht
- Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft: gültige Arbeitserlaubnis
- Personen mit unzureichenden Deutschkenntnissen: zwingend Dolmetscher (auch Freunde oder Bekannte zulässig)
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Welche Fristen muss ich beachten?
Achten Sie darauf, dass die Bescheinigung nicht älter als 3 Monate ist, wenn Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.
Beispiel: Sie beginnen mit Ihrer Tätigkeit am 01.09., demzufolge darf die Belehrung frühestens am 01.06. durchgeführt werden. -
Welche Gebühren fallen an?
Belehrung zum Umgang mit Lebensmitteln, Ausstellung der Bescheinigung: 28,20€ pro Person
Die Gebührenpflicht entfällt für Personen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst antreten möchten. Nach Vorlage einer Bescheinigung erfolgt die Belehrung kostenlos. Das Zertifikat wird befristet ausgestellt.
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Rechtsgrundlage
- § 43 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG)
- § 1 und § 4 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (GDG LSA)
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Anträge / Formulare
Lebensmittelbelehrung Vollmacht
Infoblatt
Kontakt
Fax: +49 3491 806-2593
E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Ansprechpartner
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Telefon: +49 3491 806-2569
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E-Mail: janett.theuerkorn@landkreis-wittenberg.de
Raum: B0-61
Telefon: +49 3491 806-2518
Fax: +49 3491 806-2593
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