Belehrung im Umgang mit Lebensmitteln – Gruppenbelehrung

Belehrung im Umgang mit Lebensmitteln – Gruppenbelehrung

  • Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen Sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit Lebensmitteln direkt oder indirekt in Berührung? Sie möchten in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine Bescheinigung über die Belehrung im Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Im Gesundheitsamt erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln.

    Ab einer Gruppengröße von 15 Personen kommt das Gesundheitsamt zu Ihnen und führt eine Gruppenbelehrung in Ihrem Betrieb durch.

    Alternativ können einzelne Belehrungstermine online oder in Präsenz gebucht werden.

Kontakt

Ansprechpartner

Frau Janett Theuerkorn
Funktion: Gesundheitsaufseherin / Hygienefachkraft
Raum: B0-64
Telefon: +49 3491 806-2569
Fax: +49 3491 806-2593
E-Mail: janett.theuerkorn@landkreis-wittenberg.de
Frau Kerstin Rozek
Funktion: Gesundheitsaufseherin
Raum: B0-61
Telefon: +49 3491 806-2518
Fax: +49 3491 806-2593
E-Mail: kerstin.rozek@landkreis-wittenberg.de

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
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Donnerstag
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