Belehrung im Umgang mit Lebensmitteln – Ausstellung Duplikat

Belehrung im Umgang mit Lebensmitteln – Ausstellung Duplikat

  • Leistungsbeschreibung

    Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen Sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit Lebensmitteln direkt oder indirekt in Berührung? Sie möchten in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine Bescheinigung über die Belehrung im Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 Infektionsschutzgesetz.

    Sollten Sie in der Vergangenheit eine Belehrung zum Umgang mit Lebensmitteln im Gesundheitsamt durchgeführt haben, ist unter bestimmten Voraussetzungen die gebührenpflichtige Ausstellung eines Duplikats möglich. Die Ausstellung eines Duplikats ist nur möglich, falls die Belehrung innerhalb der letzten 10 Jahre erfolgt ist.

  • Ablauf für die Ausstellung von Duplikaten

    Um ein Duplikat zu erhalten, vereinbaren Sie vorzugsweise online einen Termin zur Abholung des Duplikats. Zum gebuchten Termin sind Gebühren in Höhe von 20 € vor Ort zu entrichten (Bar oder EC-Karte). Anschließend wird Ihnen das Duplikat ausgestellt.

    Hier können Sie einen Termin zur Abholung des Duplikates buchen!

    Sollten dem Gesundheitsamt keine Daten zu früher durchgeführten Belehrungen zum Umgang mit Lebensmitteln vorliegen, wird ein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes mit Ihnen in Kontakt treten.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Kugelschreiber
    • Personalausweis (alternativ Schülerausweis oder Pass)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Ausstellung eines Duplikats der Bescheinigung (z.B. bei Verlust): 20,00 €

    Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, EC-Karte

  • Rechtsgrundlage
    • Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz, IfSG): § 43
    • Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (Gesundheitsdienstgesetz, GDG LSA): §§ 1 und 4