Badewasserhygiene

Badewasserhygiene

  • Leistungsbeschreibung

    Schwimmen und Baden sind beliebte Freizeitaktivitäten mit hohem Erholungswert. Es werden Spaß, Spiel und Bewegung vereint, aber es finden auch Rehabilitationsmaßnahmen zu Genesungszwecken statt. Nach den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes muss jeder Betreiber eines Bades bzw. einer Badestelle sicherstellen, dass die menschliche Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht geschädigt wird. Dem Gesundheitsamt unterliegt daher die Überwachung solcher Anlagen (einschließlich Probenahme, Aufbereitung und Desinfektion).

    Dies sind unter anderem:

    • Frei- und Hallenbäder
    • Bäder in Krankenhäusern und Kureinrichtungen
    • Gewässer
    • künstlich angelegte Kleinbadeteiche
    • Information und Beratung zur Badewasserbeschaffenheit
    • Prüfung von Beschwerden über mangelhafte Badewasserbeschaffenheit
  • Rechtsgrundlage
    • Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen – Infektionsschutzgesetz
    • Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt – Gesundheitsdienstgesetz
    • Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer – Badegewässerverordnung (Umsetzung der EU-Badegewässerrichtlinie (RL 2006/7/EG))
    • DIN 19 643 – Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser
    • Empfehlung des Umweltbundesamtes – Hygienische Anforderungen an Kleinbadeteiche (künstliche Schwimm- und Badeteichanlagen)