Genehmigung Neu- und Ausbau von Waldwegen
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Leistungsbeschreibung
Der Neubau und der Ausbau von Waldwegen bedürfen der Genehmigung.
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Verfahrensablauf
Die Genehmigung soll erteilt werden, wenn durch den Bau die Rückeentfernungen deutlich gesenkt werden, der Bau für den Schutz des betreffenden Waldgebietes erforderlich ist oder es sich um Maßnahmen des Lückenschlusses zwischen vorhandenen Waldwegen handelt. Eine Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde im Genehmigungsverfahren ist erforderlich.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag mit Lage des Weges, Länge des Weges, beabsichtigter Durchführungszeitraum, Eigentümer, Beschreibung der Maßnahme
- schriftliche Zustimmung, wenn der Antragsteller nicht der Waldbesitzer ist
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Welche Gebühren fallen an?
Rahmengebühr von 48 € bis 120 € gemäß Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA).
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Rechtsgrundlage
§ 11 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt
Kontakt
Untere Forstbehörde
Adresse
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
Fax: 03491 806-2992
E-Mail: forstbehoerde@landkreis-wittenberg.de
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste:
Di 08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr