Aufleben des EJB Thielenhaide, Köplitz West und Ochsenkopf

Aufleben des EJB Thielenhaide, Köplitz West und Ochsenkopf

Übersichtskarte zur Anhörung vor Abrundung der Eigenjagdbezirke Köplitz West und Ochsenkopf

Neufassung der Anhörung vor Abrundung der Eigenjagdbezirke Köplitz West und Ochsenkopf nach § 5 Abs. 1 Bundesjagdgesetz

Mit Auslaufen des Jagdpachtvertrages über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Ateritz- Parnitz leben zum 1. April 2025 zahlreiche Flächen der Eigenjagdbezirke Thielenhaide, Köplitz West und Ochsenkopf auf.

Die dann verbleibenden Restflächen des derzeitigen Jagdbezirkes Ateritz-Parnitz mit einer Größe von rund 129 Hektar sind von den übrigen Flächen des Gemeinschaftlichen  Jagdbezirkes Ateritz abgeschnitten und würden aufgrund des fehlenden Flächenzusammenhangs zunächst jagdbezirksfrei werden. Diese Flächen verfügen auch nicht über die erforderliche Mindestgröße von 250 Hektar nach §  10 Abs. 1 Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt (LJagdG LSA), um einen eigenständigen Jagdbezirk zu bilden.

Zudem sind ab dem 1. April 2025 eine Vielzahl weiterer Flächen vollständig von den Eigenjagdbezirken eingeschlossen und werden damit ebenfalls jagdbezirksfrei.

Auf jagdbezirksfreien Flächen darf nicht gejagt werden. Dies bedeutet für die Grundeigentümer, dass Sie dann keinen Anspruch auf Auszahlung von Erträgen der Jagdgenossenschaft (Jagdpacht) haben sowie bei Auftreten von ersatzpflichtigen Wildschäden keinen Schadensausgleich bekommen könnten.

Gemäß § 6 Absatz 3 Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt soll die Jagdbehörde Flächen, die nicht Bestandteil eines Jagdbezirks sind, einem Jagdbezirk angliedern. Vorrangig sind diese Flächen einem Eigenjagdbezirk des Eigentümers dieser Flächen anzugliedern.  

Der Landkreis Wittenberg als Untere Jagdbehörde beabsichtigt die Eigenjagdbezirke Köplitz West und Ochsenkopf gemäß §  5 Abs. 1 Bundesjagdgesetz durch Angliederung von Flächen mit Wirkung zum 1. April 2025 per  Allgemeinverfügung abzurunden.

In diesem Zusammenhang ist es notwendig, die nachfolgend genannten jagdbezirksfreien Flächen den umliegenden Eigenjagdbezirken wie folgt anzugliedern:

Angliederung an Eigenjagdbezirk Köplitz West
  
Gemarkung Ateritz, Flur 7 Gemarkung Kemberg,           Flur 21
FlurstückGröße des angegliederten Flurstückes in m² FlurstückGröße des angegliederten Flurstückes in m²FlurstückGröße des angegliederten Flurstückes in m²
12/207726 12/77532613/26119
12/216621 12/78548913/56009
12/265532 12/81396613/106084
12/282185 12/82363013/126106
12/362214 12/84341215*6450
12/387120 12/85380716/16143
12/394371 12/951511616/33792
12/404028 12/98719316/415850
12/437344 12/9976261749000
12/447637 61/12*105018/15020
12/467926 63/12*110018/35130
12/478383 64/12*100018/45130
12/5210159 65/13318018/55130
12/665395 66/13610018/712262
12/675290 67/13239020/114272
12/685061 68/13408020/212208
12/695333 69/13*210021/212431
12/745283 72/131000243910
12/755197   
  
Gemarkung Ateritz, Flur 8
FlurstückGröße des angegliederten Flurstückes in m² FlurstückGröße des angegliederten Flurstückes in m² FlurstückGröße des angegliederten Flurstückes in m²
21804247081330
        
  
Gesamtfläche in Hektar37,5396
* Flurstück wird nur teilweise angegliedert
Angliederung an Eigenjagdbezirk Ochsenkopf
Gemarkung Ateritz, Flur 7
FlurstückGröße des angegliederten Flurstückes in m² FlurstückGröße des angegliederten Flurstückes in m² FlurstückGröße des angegliederten Flurstückes in m²
1/3570212/101677812/1522308
1/12497612/102152412/1532308
1/16175712/104313512/1542308
1/17175712/105377712/1552308
1/20175712/1061324212/1562308
1/21175712/1071254612/1572308
1/22175712/1084403412/1582308
1/28175812/1101829512/15922430
1/31175812/1111749312/1601600
1/32175812/1121758012/16348273
1/33175812/1131716112/164118747
1/411090412/1141759212/16519506
1/421074012/1151762212/1682473
1/431640112/116938412/16911633
1/451887612/117251612/17052226
1/52228312/118885812/1723815
1/531349412/1191009512/1741461
1/66473412/1201012012/17613953
1/68932512/1211012013/1460
1/70870012/1221202326/1700
1/721046512/1231931027/111360
1/74908412/124845531/135340
1/76995712/128410335/251087
3/2*5205012/131723739/106540
12/1472712/132915546/12700
12/2482512/1332151351/1233270
12/3486112/134755852/1233270
12/4503112/136230853/1299950
12/5486012/137230855/1215600
12/6446112/138230856/1215240
12/7508812/139230857/1215200
12/8365812/140230859/12740
12/10450212/141230860/12230
12/11889812/142230861/12*1100
12/12960912/143233163/12*900
12/13599112/144227864/12*250
12/14665012/145225469/13*4690
12/15694612/146227070/137620
12/16587912/147251371/134560
12/17684212/148230875/134570
12/18773512/149230876/137280
12/3528812/150230877/133140
12/1001135212/151230878/1311540
   
Gesamtfläche in Hektar136,1581
* Flurstück wird nur teilweise angegliedert

Von den oben aufgeführten 136,16 Hektar stehen 51,13 Hektar im Eigentum des Eigentümers des Eigenjagdbezirkes Ochsenkopf.

Darüber hinaus ist es aus Gründen der Jagdpflege und Jagdausübung beabsichtigt, eine Abrundung in Form einer Abtrennung vom Eigenjagdbezirk Köplitz West und Angliederung an den Eigenjagdbezirk Ochsenkopf für folgende Fläche vorzunehmen:

Angliederung an Eigenjagdbezirk Ochsenkopf
Gemarkung Ateritz, Flur 7
FlurstückGröße des angegliederten Flurstückes in m²
12/93096

Es ist vorgesehen, die Kosten des Verfahrens den beteiligten Eigentümern der Eigenjagdbezirke anteilig der Größe der Ihnen angegliederten Flächen aufzuerlegen.

Vor Erlass der Verfügung gebe ich allen betroffenen Grundeigentümern, den betroffenen Eigentümern der Eigenjagdbezirke Ochsenkopf und Köplitz West sowie den Eigentümern der benachbarten Eigenjagdbezirke Stadtwald Kemberg und Thielenhaide die Möglichkeit, sich bis zum 15. Februar 2025 zum Sachverhalt zu äußern.

Sofern jemand von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, wende er sich bitte an den Landkreis Wittenberg, Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr, Untere Jagdbehörde, Breitscheidstraße 3 in 06886 Lutherstadt Wittenberg.

Das entsprechende Kartenmaterial kann in den Diensträumen der Unteren Jagdbehörde, Breitscheidstraße 4 in 06886 Lutherstadt Wittenberg, Zimmer B1-79 eingesehen werden.  In diesem Zusammenhang ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung dringend erforderlich. (Tel: 03491-8061707 oder 8061706).

Sollte bis zum o.g. Termin keine Reaktion erfolgt sein oder die Äußerungen keine andere Entscheidung zulassen, beabsichtige ich die Abrundung der betroffenen Flächen mit Wirkung zum 1. April 2025 per Allgemeinverfügung vorzunehmen. 

Im Auftrag
gez. Frank

Anlage