Anzeige Wasserversorgungsanlagen

Anzeige Wasserversorgungsanlagen

Meldepflicht gemäß §§ 11 Abs. 1-3 und 12 der Trinkwasserverordnung

  • Die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind gesetzlich dazu verpflichtet, dem Gesundheitsamt folgendes anzuzeigen:

    • die Errichtung der Wasserversorgungsanlage
    • die (Wieder-)Inbetriebnahme der Wasserversorgungsanlage
    • die bauliche oder betriebstechnische Veränderung an Trinkwasser führenden Teilen der Wasserversorgungsanlage, wenn diese Veränderung wesentliche Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Trinkwassers haben kann
    • den Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an der Wasserversorgungsanlage an eine andere Person
    • die Stilllegung der Wasserversorgungsanlage oder von Teilen der Wasserversorgungsanlage
    • bei zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen: die voraussichtliche Dauer des Betriebs

    Die Errichtung, (Wieder-)Inbetriebnahme, bauliche und betriebstechnische Veränderungen sowie der Übergang des Eigentums bzw. des Nutzungsrechts sind vier Wochen im Voraus anzuzeigen. Die Anzeige der Stilllegung muss innerhalb von drei Tagen nach der Stilllegung erfolgen. Bei Nichteinhaltung der Fristen muss die Anzeige unverzüglich nach Kenntnis erfolgen.

Kontakt

Ansprechpartner

Frau Ines Dörre
Funktion: Gesundheitsaufseherin
Raum: A2-02
Telefon: +49 3491 806-2522
Fax: +49 3491 806-2591
E-Mail: ines.doerre@landkreis-wittenberg.de

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr