Anzeige von Trinkwasseranlagen und Hausbrunnen

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  • Sie sind als Betreiberin oder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage verpflichtet, diese anzumelden. Des Weiteren sind Sie als Betreiberin oder Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage verpflichtet, eine im selben Gebäude betriebene Nichttrinkwasseranlage anzumelden.

    Um die Trinkwasserqualität sicherzustellen, muss das Wasser zur Trinkwasserversorgung in regelmäßigen Abständen auf Verunreinigungen untersucht werden.

    Zur Festlegung der notwendigen Untersuchungen sowie der Untersuchungsintervalle müssen Sie Ihrem zuständigen Gesundheitsamt die (Wieder-)Inbetriebnahme, Errichtung, wesentliche bauliche oder betriebstechnische Veränderungen oder der Übergang des Eigentums in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen mitteilen.

    Im Anschluss meldet sich das Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung.

Kontakt

Ansprechpartner

Frau Ines Dörre
Funktion: Gesundheitsaufseherin
Raum: A2-02
Telefon: +49 3491 806-2522
Fax: +49 3491 806-2591
E-Mail: ines.doerre@landkreis-wittenberg.de
Frau Manuela Böttcher
Funktion: Gesundheitsaufseherin
Raum: A2-02
Telefon: +49 3491 806-2521
Fax: +49 3491 806-2591
E-Mail: manuela.boettcher@landkreis-wittenberg.de
Herr Enrico Hancke
Funktion: Gesundheitsaufseher
Raum: A2-02
Telefon: +49 3491 806-2523
Fax: +49 3491 806-2591
E-Mail: enrico.hancke@landkreis-wittenberg.de
Frau Rebecca Reichert
Funktion: Sachbearbeiterin
Raum: A2-02
Telefon: +49 3491 806-2524
Fax: +49 3491 806-2591
E-Mail: rebecca.reichert@landkreis-wittenberg.de

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr