Leistung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent beantragen

Wenn Sie die Berufsbezeichnung Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres efahren Sie hier.

Leistungsbeschreibung

Die Berufsbezeichnung „Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent“, ist in Deutschland reglementiert.

Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten. Sie muss beantragt werden. 

Die Berufserlaubnis wird, wie bei allen medizinisch-technischen Berufen, nach bestandener staatlicher Prüfung erteilt, wenn die gesundheitliche und persönliche Eignung (Zuverlässigkeit) vorliegt.

Tätigkeitsbereiche sind u.a.: Krankenhäuser, Arztpraxen

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie

  • nach einer Ausbildung die staatliche Prüfung als Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent bestanden haben,
  • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
  • in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sind,
  • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Gebühren (Kosten)

Bemerkung: Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.