Approbation als Tierarzt/Tierärztin beantragen
Sie möchten in Deutschland dauerhaft als Tierarzt/Tierärztin tätig sein? Dann müssen Sie für diese Tätigkeit zugelassen (approbiert) sein.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Tierarzt arbeiten wollen, brauchen Sie eine Berufsberechtigung: die Approbation oder die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs.
Gebühren (Kosten)
für die Approbation: von 120 Euro bis 401 Euro
für die vorrübergehende Berufserlaubnis: von 150 Euro bis 234 Euro
Fristen
Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Approbation beziehungsweise die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs vor Ausübung des tierärztlichen Berufs stellen.
Zuständige Stelle
Sie erhalten die Approbation von dem Bundesland, in dem Sie die Tierärztliche Prüfung abgelegt haben. Wenn Sie die tierärztliche Ausbildung außerhalb von Deutschland abgeschlossen haben, wird sie von dem Bundesland erteilt, in dem Sie zukünftig arbeiten wollen.
Für Sachsen-Anhalt wenden Sie sich an das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt.
Kontakt
E-Mail: poststelle@tk-st.de
Web: https://www.tk-st.de
Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Fax: +49 391 615072
E-Mail: Veterinaerwesen-st@mw.sachsen-anhalt.de
Web: https://mwl.sachsen-anhalt.de/
Öffnungszeiten
Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
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Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
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