Landpachtverträge

  • Der Abschluss von Landpachtverträgen unterliegt einer Anzeigepflicht nach dem Landpacht-verkehrsgesetz (LPachtVG). Auch Veränderungen in bestehenden Verträgen hinsichtlich des Pachtgegenstandes, des Pachtpreises, der Pachtdauer und der Pachtleistungen sind anzu-zeigen.

Kontakt

Ansprechpartner

Frau Beate Ballerstedt
Funktion: SB Landpacht und Nutzungsgestattungen
Raum: A3-12
Telefon: +49 3491 806-1538
E-Mail: beate.ballerstedt@landkreis-wittenberg.de

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr