Grundstücksvermessung durchführen
Sie möchten einen Antrag auf Durchführung einer Grundstücksvermessung stellen? Dann nutzen Sie bitte die Informationen und Auswahlmöglichkeiten zu den Antragsarten, die es in Sachsen-Anhalt gibt.
Leistungsbeschreibung
In Sachsen-Anhalt gibt es unterschiedliche Leistungen für einen Antrag auf Durchführung einer Grundstücksvermessung.
Diese sind:
- Flurstück Bildung Löschung von Zugehörigkeitshaken
- Flurstück Bildung durch Teilung
- Flurstück Bildung durch Zusammenlegung
- Flurstück Bildung mit vorgezogener Flurstücksbildung
- Flurstück Bildung ohne Liegenschaftsvermessung
- Flurstück Bildung von langgestreckten Anlagen
Bitte informieren Sie sich, welche Antragsart für Sie in Frage kommt.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen finden Sie bei den Informationen und Auswahlmöglichkeiten der Antragsarten.
Erforderliche Unterlagen
Keine.
Fristen
Keine.
Zuständige Stelle
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Verfahrensablauf
Sie können die Bildung von Flurstücken teilweise online beantragen.
Informieren Sie sich auf der Internetseite des Geodatenportals.
Weitere Informationen
Kontakt
Fax: 03491 495324
E-Mail: post@vermessungsbuero-ziegler.de
Fax: +49 391 567-7821
E-Mail: service.magdeburg.lvermgeo@sachsen-anhalt.de
Web: https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de
Mo: 08:00 - 13:00 Uhr
Di: 08:00 - 13:00 Uhr
Mi: 08:00 - 13:00 Uhr
Do: 08:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
zusätzlich für Antragsannahme
und Information
Di: 13:00 - 18:00 Uhr
E-Mail: roemmer-vermessung@gmx.net
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 13:00 Uhr
Di: 08:00 - 13:00 Uhr
Mi: 08:00 - 13:00 Uhr
Do: 08:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
zusätzlich für Antragsannahme
und Information
Di: 13:00 - 18:00 Uhr