Infektionshygienische Begehung und Beratung in Gemeinschaftseinrichtungen
Einrichtungen, in denen Hygiene eine besondere Rolle spielt, werden in regelmäßigen Abständen durch das Gesundheitsamt begangen. Dazu zählen u.a. Schulen, Kindertagesstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendpflege, Jugendherbergen und Freizeitheime. Als beratender Partner steht das Gesundheitsamt den Einrichtungen zur Seite, um gemeinsam die hygienischen Verhältnisse zu betrachten und das Auftreten und die Übertragung von Infektionskrankheiten zu verhindern. Bei Ausbrüchen insbesondere meldepflichtiger Infektionskrankheiten in Einrichtungen übernimmt das Gesundheitsamt eine beratende und steuernde Funktion zur Eindämmung der Ausbreitung der Infektionskrankheit und zum Schutz von Risikogruppen.
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