Schulanmeldung für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund
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Das Verfahren zur Schulanmeldung für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen umfasst die persönliche Anmeldung des schulpflichtigen Kindes, die Prüfung vorhandener Bildungsnachweise sowie die anschließende Schulzuweisung durch die zuständige Stelle. Ziel ist eine passgenaue Eingliederung in das Bildungssystem.
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• Registrierung Fachdienst Asyl
• Anmeldung Wohnsitz (Meldebescheinigung)
• Erstaufnahme im Bildungsbüro (Registrierung zur Schulanmeldung)
• Termin schulärztliche Untersuchung (Kinder- und Jugendärztlicher Dienst)
• Für Nicht-EU Bürgerinnen und Bürger: Zuweisung durch Landesschulamt
• Für EU-Bürgerinnen und Bürger: Zuweisung durch Schulträger
• Übermittlung der Schulzuweisung an die Schule und Erziehungsberechtigten -
• Ausweis
• Meldebescheinigung
• Bericht Kinder- und Jugendärztliche Untersuchung (interne Übermittlung nach erfolgter Untersuchung) -
• Aufnahme und Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund an allgemeinbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt
RdErl. des MB vom 20.7.2016 – 25-8313, zuletzt geändert am 3.12.2018
• Aufnahme und Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund an berufsbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt
RdErl. des MB vom 20.7.2016-22-83131
• Aufnahme und Beschulung von aus der Ukraine geflüchteten Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Schulen im Land Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2022/2023 und im Schuljahr 2023/2024
RdErl. des MB vom 28. Juli 2022 (n.v.) in der Fassung vom 29. März 2023
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