Im Jahr 1989 fand ein Prozess gesellschaftspolitischen Wandels statt, der den Übergang zu einem parlamentarischen Regierungssystem nach westdeutschem Vorbild begleitete und die deutsche Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 möglich machte.
Diese Veränderungen sind, „schrittweise und entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen“, ab 01. Mai 1990 durch Beschluss des Rates des Kreises Wittenberg für rechtswirksam erklärt worden. Im Protokoll heißt es: „Durch die Mitglieder des Rates des Kreises ist zu gewährleisten, daß die Vorschläge zum Einsatz der Mitarbeiter auf der Grundlage von Fach- und Sachkompetenz erarbeitet werden und unter Beachtung der gesellschaftlichen Erfordernisse erfolgen.“
Die Wende
Am 17. Mai 1990 wurde der Kreis in Landkreis Wittenberg umbenannt. Die Bezeichnungen „Landrat“ und „Landkreis“ werden, erstmalig seit 1952, wiedereingeführt. Auch das im Jahr 1939 verliehene Wappen findet seit Dezember 1990 wieder Anwendung.
Das am 22. Juli 1990 durch die Volkskammer der DDR verabschiedete Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik stellte die Länder wieder her, die mit der Verwaltungsreform von 1952 abgeschafft worden waren. Die sich neu konstituierenden deutschen Länder wurden im Wesentlichen durch Zusammenlegung von Bezirken gebildet, dadurch unterschieden sich die neuen Grenzen von denen von 1947.
Am 14. Oktober 1990, dem Tag der Landtagswahl wurde das Land Sachsen-Anhalt wiedergebildet. Die gesellschaftliche Neuordnung und Umstrukturierung gingen einher mit einer veränderten, völlig neuen Struktur und Arbeitsweise der Verwaltung der Räte der Kreise.
Kreisgebietsreform 1994
Am 3. Juni 1993 beschloss der Landtag von Sachsen-Anhalt die erste Kreisgebietsreform. Durch das Gesetz zur Kreisgebietsreform wurden die Kreisstrukturen in Sachsen-Anhalt neu geordnet.
Im Zuge dieser Kreisgebietsreform entstand 1994 durch die Zusammenlegung des bisherigen Kreises Wittenberg mit dem Kreis Jessen sowie Teilen des Kreises Gräfenhainichen der neue Landkreis Wittenberg. Das erweiterte Kreisgebiet bildete die Grundlage für den heutigen Landkreis, dessen Kreisstadt weiterhin Lutherstadt Wittenberg ist. Am 15. Dezember 1994 wurde zudem das 1939 verliehene und seit Dezember 1990 Anwendung findende heutige Wappen des Landkreises bestätigt.
Die Bestände des Kreisarchivs Wittenberg, umfassen von schriftlichen Dokumenten und Unterlagen aus der Verwaltungstätigkeit der Räte der Kreise/ Landratsämter/ Kreisverwaltungen Gräfenhainichen, Jessen (Elster) und Wittenberg bis hin zu Tonaufzeichnungen ein Spektrum an Informationen, die diese Zeit auf besondere Weise erlebbar machen.