Elektro- und Elektronikgeräte
Was ist neu ab 2022?
Ab dem 01. Januar 2022 gilt das geänderte „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ (ElektroG). Dies bedeutet, dass neue Rücknahmestellen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte sowie bessere Informationen für Verbraucher und einheitliche Sammelstellenlogos die Altgeräterückgabe vereinfachen soll.
Was bedeutet das genau?
Vertreiber und Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400m² müssen kleine Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm (z.B. elektrische Zahnbürste, Radiowecker, Handys, Toaster, Fernbedienungen) grundsätzlich kostenlos zurücknehmen.
Spätestens ab dem 1. Juli 2022 gilt diese Pflicht zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten auch für Händler von Lebensmitteln (z.B. Supermärkte und Discounter) mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800m², die mehrmals im Kalenderjahr oder auch dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dabei ist es egal, wo die Altgeräte ursprünglich gekauft wurden. Der Kauf eines neuen Geräts ist nicht erforderlich. Ist das Elektroaltgerät größer als 25cm (z.B. Kühlschrank, Herd, Fernseher, Drucker), ist der Händler verpflichtet, dieses bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen. Sofern Sie sich ein Neugerät (nach Hause) anliefern lassen, muss der Händler Sie bei Abschluss des Kaufvertrages über die Möglichkeiten der kostenlosen Altgeräterückgabe und kostenlosen Abholung des alten Geräts informieren und Sie nach Ihrer Absicht befragen, ob bei Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät im Gegenzug mitgenommen werden soll.
Diese Rücknahmepflicht gilt auch für den Versand- und Onlinehandel. In dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers. Ob Sie Ihre Altgeräte einfach kostenlos an den Händler schicken können oder dieser eine andere Form der Rücknahme einrichtet, bleibt dem Händler überlassen.
Was ist das Ziel?
Altgeräte enthalten wertvolle Rohstoffe wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. In einigen Geräten sind sogar gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Substanzen, wie Quecksilber in Energiesparlampen, enthalten. Um effektiv und umweltgerecht zu recyceln, müssen daher möglichst viele Altgeräte getrennt gesammelt werden. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern wird deshalb die kostenlose Entsorgung und umweltgerechte Rückgabe ihrer Altgeräte ab sofort weiter erleichtert. Dank der flächendeckenden Sammlung bei den kommunalen Sammelstellen, in Elektrofachgeschäften, Supermärkten, Lebensmitteldiscountern und weiteren Stellen im Handel vervielfacht sich die Zahl der verfügbaren Sammel- und Rücknahmestellen – die zudem durch noch kürzere Wege und längere Öffnungszeiten oft auch schneller erreichbar sind.
Annahmestellen im Landkreis Wittenberg sind auf den Betriebshöfen der
- REMONDIS GmbH & Co. KG in Coswig (Anhalt)/ OT Klieken und Gräfenhainichen/OT Strohwalde
- REMONDIS Wittenberg GmbH in Jessen (Elster)/OT Schweinitz sowie dem Betriebshof
- Zegarek GmbH Transporte in Lutherstadt Wittenberg/OT Reinsdorf
eingerichtet. Die jeweiligen Kontaktdaten sind im Bereich “Entsorgungsunternehmen” hinterlegt.
Die Annahme von Nachtspeicheröfen erfolgt bislang ausschließlich auf dem Betriebshof der Zegarek GmbH Transporte in Lutherstadt Wittenberg/OT Reinsdorf. Auf Grund der besonderen Anlieferungs- und Verpackungsanforderungen sollten Sie sich unbedingt vor Anlieferung mit dem Betriebshof telefonisch in Verbindung setzen.
Solarmodule werden nur auf dem Betriebshof der REMONDIS Wittenberg GmbH in Jessen (Elster)/OT Schweinitz sowie dem Betriebshof der Zegarek GmbH Transporte in Lutherstadt Wittenberg/OT Reinsdorf angenommen. Auch hier sollte die Annahmestelle im Vorfeld kontaktiert werden.
Eine Entsorgung der Elektro- und Elektronikgeräte über die Restmülltonne ist, egal wie klein sie sind, nicht zulässig.
Weiterführende Informationen können Sie auch der Internetpräsenz des Umweltbundesamtes entnehmen.