Abfallgebühren

Die anfallenden Gebühren setzen sich aus einer personenbezogenen Leistungsgebühr für das jeweils laufende Kalenderjahr, sowie einer Individualgebühr der in Anspruch genommenen Leistungen zusammen. Die Individualgebühren bemessen sich nach der Art des Mülls, der Menge und der damit einhergehenden Kosten für die Verwertung/Beseitigung.

Nachfolgender Übersicht können Sie die für die Kalenderjahre 2022 bis 2024 geltenden Abfallgebührensätze entnehmen.

Personenbezogene Leistungsgebühr (PLG)
 2019 – 20212022 – 2024
PLG je Person26,77 €35,04 €
Ermäßigte PLG (hier geht’s zum Download des Antrags)13,38 €17,52 €
Gebühr für Restabfallbehälter aus Haushalten (mit personenbezogener Leistungsgebühr)
 2019 – 20212022 – 2024
Gebühr je m³35,26 €46,95 €
Abfallsack 60 l Füllraum2,12 €2,82 €
120 l Füllraum4,23 €5,63 €
240 l Füllraum8,46 €11,27 €
1,1 m3 Füllraum38,79 €51,64 €
Gebühr für Restabfallbehälter aus anderen Herkunftsbereichen (ohne personenbezogener Leistungsgebühr)
 2019 – 20212022 – 2024
Gebühr je m³37,59 €43,69 €
120 l Füllraum4,51 €5,24 €
240 l Füllraum9,02 €10,49 €
1,1 m³ Füllraum41,35 €48,06 €
Gebühr für Bioabfallbehälter aus Haushalten (mit personenbezogener Leistungsgebühr)
 2019 – 20212022 – 2024
Gebühr je m³31,36 €34,80 €
120 l Füllraum3,76 €4,18 €
240 l Füllraum7,53 €8,35 €
Gebühr für Bioabfallbehälter aus anderen Herkunftsbereichen (ohne personenbezogener Leistungsgebühr)
 2019 – 20212022 – 2024
Gebühr je m³47,00 €42,42 €
120 l Füllraum5,64 €5,09 €
240 l Füllraum11,28 €10,18 €
Jahrespauschale für Grünschnitt
 2019 – 20212022 – 2024
für Wochenendgrundstücke, Kleingärten etc., wo keine personenbezogene Leistungsgebühr erhoben wird (hier geht’s zum Download des Antrags)44,35 €63,95 €
Gebühr je m³ für Grünschnitt – andere Herkunftsbereiche
 2019 – 20212022 – 2024
Gebühr je m³ für andere Herkunftsbereiche; ohne personenbezogene Leistungsgebühr (PLG) und ohne „Antrag auf Anlieferung von Grünschnitt“12,47 €17,30 €
sonstige zugelassene Abfälle
 2019 – 20212022 – 2024
Pkw-Kofferraum-Inhalt23,94 €23,43 €
Pkw-Anhänger, Kraftfahrzeuge bis 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht, Kombifahrzeuge, Caravanfahrzeuge mit bis zu 1 m³ Abfall je Fahrzeug38,33 €37,46 €
sonstige Fahrzeuge oder Container je t239,63 €233,79 €
Direktanlieferung Gewerbe – andere Herkunftsbereiche
 2019 – 20212022 – 2024
je Tonne204,53 €202,20 €
Schadstoffe
 2019 – 20212022 – 2024
je Kilogramm6,82 €4,33 €

Ermäßigte personenbezogene Leistungsgebühr – PLG

Eine 50 %ige Ermäßigung der personenbezogenen Leistungsgebühr für das jeweils laufende Kalenderjahr ist für diejenigen Personen möglich, die mit Hauptwohnsitz im Landkreis gemeldet sind, sich tatsächlich aber nur selten hier aufhalten (z. B. Studenten, Auszubildende, Montagearbeiter, Bundesfreiwilligen- und Wehrdienstleistende).

Sie ist jedes Jahr neu, formlos und schriftlich unter Beibringung eines entsprechend aktuellen Nachweises der Abwesenheit (z. B. aktuelle Studienbescheinigung, Bestätigung des Arbeitgebers oder Ähnliches) beim Landkreis Wittenberg, Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft, Abteilung Abfallwirtschaft zu beantragen.

Abfallgebührenbescheide

Die Abfallgebührenbescheide werden jedes Jahr Mitte März (Erstbescheide) mit dem Zahlungstermin Mitte April versendet.

Bitte beachten Sie, dass durch einen Antrag auf Ermäßigung der personenbezogenen Leistungsgebühr Zahlungstermine nicht aufgeschoben bzw. aufgehoben werden.

Sie suchen den Antrag auf Änderung und Ermäßigung der Abfallgebühren, den Antrag auf Stundung/Ratenzahlung der Abfallgebühren sowie eine Abtretungserklärung oder ähnliche? Diese finden Sie im Bereich “Formulare und Service“.