Ausschüsse

Beschließende Ausschüsse

Die beschließenden Ausschüsse beraten und beschließen innerhalb ihres Aufgabenbereichs eigenständig, soweit der Kreistag die Entscheidungskompetenz eingereicht hat. Alle übrigen Angelegenheiten, die dem Kreistag vorbehalten sind, werden vorberaten, soweit der Ausschuss zuständig ist.

Kreisausschuss (KA)

Ausschuss für Haushalt und Finanzen (HFA)

Jugendhilfeausschuss (JHA)

Ausschuss Bau, Wirtschaft und Verkehr (BWV):

Beratende Ausschüsse

Den beratenden Ausschüssen sitzt in der Regel ein ehrenamtliches Mitglied des Kreistages vor. Hier werden alle Angelegenheiten des Kreistages ausführlich vorberaten, soweit der jeweilige Ausschuss zuständig ist, bevor der Kreistag endgültig entscheidet

Ausschuss Schule und Kultur (ASK)

Ausschuss Gesundheit und Soziales (AGS)

Ausschuss Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft (AULA)

Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)