Leistung

Medizinische Praxis anmelden

Sie möchten sich in einem Gesundheits- oder Heilberuf selbstständig machen? Informieren Sie sich hier.

Leistungsbeschreibung

Viele Fachkräfte des Gesundheitswesens entscheiden sich für eine eigene Praxis. Gerade im Gesundheitswesen sorgen die strengen Voraussetzungen dafür, dass eine ausgezeichnete Patientenversorgung sichergestellt wird.

Dies gilt für ärztliche Heilberufe und Gesundheitsfachberufe, wie z.B. bei der Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Podologie.

Wenn Sie als Ärztin oder als Arzt arbeiten möchten, müssen Sie zunächst selbst zugelassen werden. Das erfolgt durch die kassenärztliche Vereinigung.

Für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen gilt: wenn Sie Ihren Beruf selbstständig ausüben möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anmelden. Auch zukünftig müssen Sie alle Änderungen zu Ihrer Praxis zeitnah bekannt geben.

Voraussetzungen

  • Sie selbst sind von der kassenärztlichen Vereinigung in dem Beruf zugelassen
  • Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen

Erforderliche Unterlagen

  • Ihre persönlichen Daten, wie Name, Anschrift etc.
  • Staatsexamen, Berufserlaubnis, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  • verliehene akademische Grade und Titel

Zudem müssen Sie Angaben dazu machen, auf welchem Gebiet Sie die Tätigkeit ausüben möchten und ab wann Sie selbstständig arbeiten möchten.

Viele Kommunen bieten Formulare an, die Sie für die Anmeldung verwenden können.

Gebühren (Kosten)

Keine.

Fristen

Die Anmeldung müssen Sie innerhalb eines Monats vornehmen.

Die Änderungen sind ebenfalls innerhalb eines Monats anzuzeigen.

Zuständige Stelle

Die Anmeldung Ihrer Praxis erfolgt bei dem Gesundheitsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt am Standort der Praxis.

Weitere Informationen

In der Regel erfolgt die Ausübung der Tätigkeit in einem Gesundheitsberuf freiberuflich.

Eine Praxis bedeutet aber gleichzeitig auch eine Existenzgründung. Daher sollten Sie beachten, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein könnte.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.