Schädlinge/Ungeziefer melden
Leistungsbeschreibung
Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können. In der Regel treten Ratten dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Nahrung und Unterschlupf finden die Ratten meist dort, wo Rattenanziehender Unrat, wie Polstermöbel und Teppichreste abgelagert wird. Als Nahrung dienen generell sämtliche Lebensmittelabfälle.
Wenn Sie einen Rattenbefall festgestellt haben, gilt es folgendes zu beachten:
Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte und sonstige Besitzer von Grundstücken, Wohn- und Gewerberäumen, Schiffen und anderen Transportmitteln zur Feststellung und Bekämpfung eines Rattenbefalls verpflichtet. Sie haben ihn unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, in deren Bereich der Befall aufgetreten ist.
Gemäß § 17 Infektionsschutzgesetz muss die zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen ergreifen oder anordnen. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und die Verbreitung sowie zur Vernichtung.
Gebühren (Kosten)
Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich bitte an das zuständige Gesundheitsamt.
Weitere Informationen
Neben Schadnagern (z.B. Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) zählt auch Ungeziefer (Arthropoden, z. B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer) zu Hygienschädlingen, die Lebensmittel und/oder Gebäude verunreinigen, Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekte sind.
Kontakt
Telefon: +49 3491 806-2519
Telefon: +49 3491 806-2520
Telefon: +49 3491 806-2521
Telefon: +49 3491 806-2522
Telefon: +49 3491 806-2523
Telefon: +49 3491 806-2524
Telefon: +49 3491 806-2516
Fax: +49 3491 806-2591
Fax: +49 3491 806-2593
E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr