Leistung

Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers

Leistungsbeschreibung

Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über einen Wechsel des Haftpflichtversicherers unterrichten.
Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühren (Kosten)

Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Versicherungsunternehmen.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
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Information des Landkreises Wittenberg:

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Donnerstag
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Freitag
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Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.