Jugendhilfeplan

Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung ist ein Instrument zur systematischen und erfolgsorientierten Gestaltung und Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Auf der Grundlage einer bestandsseitigen Analyse der vorhandenen Potentiale werden erforderliche Bedarfe ermittelt und die zu deren Befriedigung notwendigen Vorhaben und Strategien festgelegt. Voraussetzungen für eine hohe Wirksamkeit sind insbesondere sozialräumliche und zielgruppenorientierte Bezugnahmen und Differenzierungen.

Der Landkreis Wittenberg trägt für die Jugendhilfeplanung die Verantwortung. Unabhängig davon wohnt dem Prozess ein demokratischer und kommunikativer Charakter inne. Dabei ist insbesondere die Beteiligung der Adressaten von Angeboten, Leistungen und Hilfen sowie die Einbeziehung der kreisangehörigen Städte hervorzuheben.

Der Landkreis Wittenberg gestaltet seine Planung in Form einzelner themenbezogener Dokumente, welche entsprechend der Struktur des Sozialgesetzbuches VIII – Kinder- und Jugendhilfe – gegliedert sind:

  1. 1. Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder-  und Jugendschutz
    2. Schulsozialarbeit, Jugendberufshilfe
  2. Soziale Beratungsangebote
  3. Förderung von Kindern in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege
  4. Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  5.  Andere Aufgaben der Jugendhilfe (z. B. Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen)
Kinder in der Grundschule mit ihrer Lehrerin
©AdobeStock - johoo - 95168032

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