Führen von Gesundheitsfachberufsbezeichnung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Podologe
- Altenpfleger
- Ergotherapeut
- Diätassistent
- Logopäde
- Masseur und medizinischer Bademeister
- Physiotherapeut
- Orthoptist
- Pharmazeutisch-technischer Assistent
- Rettungsassistent
- MTA (Labor, Röntgen oder Funktionsdiagnostik)
Voraussetzungen
Sie müssen die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Land Sachsen-Anhalt bestanden haben.
Sie müssen nachweisen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des jeweiligen Berufes geeignet sind und sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.
Erforderliche Unterlagen
- persönlicher Antrag
- Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
- ärztliche Bescheinigung
- Führungszeugnis, Belegart 0
- Geburts- oder Heiratsurkunde
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe.
Kontakt
Telefon: +49 345 514-3045
Fax: +49 345 514-3279
E-Mail: lpa.gesundheitsberufe@lvwa.sachsen-anhalt.de
Web: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landespruefungsamt-fuer-gesundheitsberufe/
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten
Sprechzeiten persönlich: nach Terminvergabe
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten
Sprechzeiten persönlich: nach Terminvergabe
Formulare
Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.