Entschädigung nach Freiheitsentziehung beantragen
Leistungsbeschreibung
Personen, die infolge eines Gewahrsams aus politischen Gründen in der DDR oder in anderen Ostgebieten nach dem Bundesvertriebenengesetz, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben und deren Hinterbliebenen wird auf Antrag eine Rente und/oder Heil- und Krankenbehandlung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz gewährt.
Personen, die nach einer unrechtmäßigen Freiheitsentziehung in der DDR gerichtlich rehabilitiert wurden, erhalten auf Antrag eine Haftentschädigung sowie die Erteilung einer Bescheinigung über die Opfereigenschaft kommunistischer Gewaltherrschaft.
Ehemalige politische Häftlinge und deren Hinterbliebene können eine Rente und/oder Heil- und Krankenbehandlung nach dem Häftlingshilfegesetz beantragen.
Zuständige Stelle
Anträge / Formulare
Antragsformulare können Sie beim Landesverwaltungsamt anfordern. Diese werden Ihnen dann zugeschickt.
Kontakt
Fax: 0345 514-1477
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Web: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Fax: 0340 6506-338
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Web: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
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Telefon: 0391 567-2491
Fax: 0345 514-3089
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Web: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/soziales
Dienstag: 9:00 - 12 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Öffnungszeiten
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