Leistung

Ausgleichsleistungen für politische Opfer der DDR beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) wird Opfern von Verwaltungswillkür und Verwaltungsunrecht der ehemaligen DDR und mit dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) den im Berufsleben politisch Verfolgten ein Weg eröffnet, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien und soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen.

Erforderliche Unterlagen

Abhängig vom jeweiligen Einzelfall können unterschiedliche Unterlagen hilfreich sein zur Nachweislegung der erlittenen politischen Verfolgungsmaßnahme. Dies kann nur im Verfahren konkret geklärt werden (z.B. SV-Ausweis bei beruflichen Benachteiligungen, Grundbuchauszüge bei Vermögensschäden, ärztliche Unterlagen bei Gesundheitsschäden).

Gebühren (Kosten)

Es werden keine Gebühren erhoben.

Fristen

keine

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt.

Weitere Informationen

Betroffene, die selbst das DDR-Regime (oder NS-Regime) mitgetragen haben, z.B. in leitenden Positionen oder als Informeller Mitarbeiter, sind in der Regel von der Rehabilitierung ausgeschlossen.
Weitere Information erhalten Sie beim Landesverwaltungsamt.

Rechtsgrundlage

Unterstützende Institutionen

Kontakt

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.