Leistung

Ausländerjugendjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen

Wenn Sie Ihren Ausländerjugendjagdschein verloren haben, können Sie einen Ersatz beantragen.

Leistungsbeschreibung

Sollte Ihr Ausländerjugendjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der Behörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat, einen Ersatz beantragen.

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Ausländerjugendjagdschein
  • Verlust des Ausländerjugendjagdschein

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

Zuständige Stelle

Die untere Jagdbehörde, die den Jagdschein erteilt hat.

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjugendjagdschein.

Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
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Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.