Leistung

Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen

Als Unternehmen können Sie Zuschüsse oder eine Beratung erhalten, um Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen zu erhalten oder neu zu schaffen.

Leistungsbeschreibung

Sie benötigen als Unternehmen Unterstützung, um die Arbeitsplätze schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter Angestellter zu erhalten oder neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze schaffen zu können?

Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie lassen sich von der zuständigen Stelle beraten.
  • Sie beantragen finanzielle Leistungen.

Sie können die folgenden Leistungen beantragen:  

  • Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Unternehmen (Beschäftigungssicherungszuschuss)
  • Behinderungsgerechte Einrichtung oder Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und dem Arbeitsumfeld
  • Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
  • Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
  • Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung
  • sonstige Maßnahmen zur behinderungsgerechten Beschäftigung, wie Qualifizierungsmaßnahmen

Die zuständige Stelle legt den Förderumfang individuell und abhängig von der benötigten Leistung fest.

Die tatsächliche Höhe der Förderung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.