Leistung

Amtliche Gebäudevermessung beantragen

Sie haben ein Gebäude neu gebaut oder in seinen Außenmaßen verändert? Dann müssen der Grundriss und die exakte Lage des Gebäudes vor Ort neu erfasst und das Ergebnis in das Liegenschaftskataster übernommen werden.

Leistungsbeschreibung

Wurde ein Gebäude neu errichtet oder in seinen Außenmaßen verändert, müssen Sie die Veränderung im Liegenschaftskataster erfassen lassen. Der Grundriss und die exakte Lage des Gebäudes werden vor Ort bestimmt und das Ergebnis in das Liegenschaftskataster übernommen. Hierzu können Sie eine amtliche Gebäudevermessung beantragen.

Voraussetzungen

  • das Gebäude wurde neu gebaut oder
  • das Gebäude wurde in der Größe durch Anbau oder Teilabriss verändert
  • Ihnen gehört das Gebäude

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen notwendig.

Gebühren (Kosten)

Die Gebühren sind abhängig von den Herstellungskosten des neu nachzuweisenden Gebäudes oder Gebäudeteils.

Für die amtliche Gebäudevermessung beträgt die Gebühr ungefähr zwischen 340,00 EUR und 860,00 EUR.

Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.

Fristen

Stellen Sie innerhalb einer gesetzten Frist keinen Antrag, veranlasst das Landesamt für Vermessung und Geoinformationen eine amtliche Gebäudevermessung ohne Antrag. Durch den damit verbundenen Verwaltungsaufwand erhöht sich die Gebühr um 15 Prozent.

Bearbeitungsdauer

Gesamter Verfahrensablauf etwa 4 Monate

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

Anträge / Formulare

Sie können die amtliche Gebäudevermessung online beantragen.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung bei einer zuständigen Stelle
  • Vorbereitung der örtlichen Vermessungsarbeiten
  • örtliche Vermessung
  • Auswertung und Übernahme in das Liegenschaftskataster

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

Rechtsgrundlage

Urheber

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

Kontakt

Öffnungszeiten

Mo: 08:00 - 13:00 Uhr
Di: 08:00 - 13:00 Uhr
Mi: 08:00 - 13:00 Uhr
Do: 08:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
zusätzlich für Antragsannahme
und Information
Di: 13:00 - 18:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.