Leistung

Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Wenn Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage störfallrelevante Änderungen vorzunehmen, müssen Sie hierfür zuvor bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.

Leistungsbeschreibung

Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, die einen Betriebsbereich darstellt oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist und planen an der Anlage störfallrelevante Änderungen vorzunehmen?

Diese Vorhaben können dazu führen, dass durch die Änderung eine erhebliche Gefahrenerhöhung von der Anlage ausgelöst wird oder andere immissionsschutzrechtliche Anforderungen nicht mehr gewährleistet sind.

Vor diesem Hintergrund muss die immissionsschutzrechtliche Behörde diese Änderungen überprüfen.

Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Einer Genehmigung bedarf es jedoch dann nicht, wenn und soweit die Pflicht, den angemessenen Sicherheitsabstand zu wahren, bereits auf Ebene einer raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme durch verbindliche Vorgaben gewährleistet wird.

Voraussetzungen

Die Änderungsgenehmigung wird erteilt, wenn:

  • sichergestellt ist, dass die sich aus den Voraussetzungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie der Bundesimmissionsschutzverordnung ergebenden Pflichten erfüllt werden und
  • andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
  • Erläuterungen und
  • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständi-gen Behörde erfragen).

Fristen

Vor der Durchführung der Änderungen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Zuständige Stelle

Landesverwaltungsamt

Verfahrensablauf

Sie stellen bei der zuständigen Behörde den Antrag auf Genehmigung der störfallrelevanten Änderungen. Den Antrag können Sie elektronisch oder schriftlich stellen.

Dem Antrag sind die zur Beurteilung des Sachverhalts erforderliche Unterlagen beizufügen. Nach Eingang des Antrags und der vollständigen Unterlagen prüft die zuständige Behörde, ob bei den Änderungen die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Abhängig davon, ob eine öffentliche Beteiligung vorgenommen werden muss oder nicht, entscheidet die Behörde über Ihren Antrag innerhalb von 3 oder 7 Monaten nach vollständigem Eingang aller erforderlicher Unterlagen. Nach abschließender Beurteilung durch die zuständige Behörde, erhalten Sie die Entscheidung in Form eines Bescheides.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.