Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen
Sie führen eine tiefe Bohrung oder sonstige Erdarbeiten durch? Dann kann die Behörde Sie in bestimmten Fällen dazu auffordern, dass Sie den Erdaufschluss stoppen oder beseitigen.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.
Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.
Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Zuständige Stelle
Untere Wasserbehörde
Rechtsgrundlage
49 Abs 3 Satz 2 WHG
Kontakt
Fax: 03491 806-2994
E-Mail: umweltamt@landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Di 08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
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Information des Landkreises Wittenberg:
Mo 08:30 - 17:00 Uhr
Di 08:30 - 17:00 Uhr
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Öffnungszeiten
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