Betrieb einer Straußwirtschaft anzeigen
Sie bauen Obst an und möchten hieraus gewonnenen Wein oder Apfelwein ausschenken? Dies müssen Sie vorher anzeigen.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie selbst erzeugten Wein oder Apfelwein am Ort des Herstellerbetriebes ausschenken wollen, müssen Sie dies schriftlich anzeigen. Der überwiegende Teil der angebotenen Getränke muss aus der landwirtschaftlichen Produktion des Betreibers der Straußwirtschaft stammen. Sie dürfen nur kalte oder einfach zubereitete warme Speisen anbieten.
Sie dürfen den Ausschank höchstens 4 Monate im Jahr betreiben:
- Zusammenhängend (z.B. Mai bis August) oder
- In 2 Zeitabschnitten (z.B. von Mai bis Juni und September bis Oktober)
Voraussetzungen
- Der Ausschank erfolgt in höchstens 4 Monaten im Jahr
- Zusammenhängend (z.B. Mai bis August) oder
- In 2 Zeitabschnitten (z.B. von Mai bis Juni und September bis Oktober)
- Die Früchte für den Wein oder Apfelwein müssen Sie überwiegend selbst anbauen
Erforderliche Unterlagen
- Die schriftliche Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Namen, Vornamen und Anschrift des Betreibers,
- Ort und Zeitraum des beabsichtigten Ausschanks,
- Ort des Herstellerbetriebes,
- der Art der zum Verkauf vorgesehenen Getränke und Speisen.
Gebühren (Kosten)
Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand.
Fristen
Sie müssen den Ausschank 2 Wochen vor Beginn anzeigen.
Bearbeitungsdauer
2 Wochen, wenn alle Angaben vollständig sind
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Gewerbeamt in Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Kontakt
Fax: 03491 806-1590
E-Mail: information@landkreis-wittenberg.de
Web: https://www.landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr
Öffnungszeiten
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