Erstattung für Schutzimpfungen beantragen
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.
Leistungsbeschreibung
Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).
Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.
Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.
Erforderliche Unterlagen
- Krankenversicherungskarte
- Impfausweis
Gebühren (Kosten)
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Kontakt
GKV-Spitzenverband
Adresse
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt
Fax: 030 20628888
Web: https://www.gkv-spitzenverband.de/service/krankenkassenliste/krankenkassen.jsp?filter=14%23krankenkassen
PKV-Verband
Adresse
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln, Stadt
Web: https://www.pkv.de/verband/ueber-uns/mitglieder-pkv-verband/
Öffnungszeiten