Leistung

Errichtung von Fähren- und Schifffahrtsanlagen beantragen

Leistungsbeschreibung

Für das Errichten und Betreiben sowie die wesentliche Änderung der Anlagen und des Betriebs von

  • Häfen und Umschlagplätzen,
  • Anlegestellen und
  • Fähren

benötigen Sie eine Erlaubnis.

Als Betreiber von öffentlichen Häfen, Umschlagplätzen, Anlegestellen und Fähren sind Sie verpflichtet, den Betrieb ordnungsgemäß einzurichten und zu führen. Wenn Tatsachen es erfordern, können Sie auf Antrag von der Betriebspflicht befreit werden.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Kontakt

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.