Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen
Leistungsbeschreibung
Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Kontakt
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
Öffnungszeiten