Begleitende Hilfe im Arbeitsleben beantragen
Leistungsbeschreibung
Das Integrationsamt hat als wesentliche Aufgabe die möglichst dauerhafte Eingliederung und Teilhabe schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Es ist gleichermaßen Ansprechpartner für behinderte Menschen wie auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Zu den Schwerpunktaufgaben gehören u. a.
- Leistungen an schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber (Begleitende Hilfen im Arbeitsleben)
- der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
- die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
- Integrationsprojekte
- Widerspruchsausschuss
- Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
Erforderliche Unterlagen
Es ist eine formlose Beantragung möglich. Spezielle Antragsvordrucke für Leistungen der Begleitenden Hilfe und für das Zustimmungsverfahren bei Kündigungen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Gebühren (Kosten)
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt (Referat 608 - Integrationsamt).
Kontakt
Fax: 03491 806-1590
E-Mail: information@landkreis-wittenberg.de
Web: https://www.landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr
Öffnungszeiten
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Dienstag
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