Leistung

Ausfuhrkennzeichen beantragen

Zuständige Stelle

Die für Ihren Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend.

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung

Rechtsgrundlage

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Öffnungszeiten

Montag
08:30-12:00 Uhr
13:00-15:00 Uhr
Dienstag
08:30-12:00 Uhr
13:00-17:00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
08:30-12:00 Uhr
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Freitag
08:30-12:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.