Verunreinigung von Straßen melden
Leistungsbeschreibung
Die Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit bzw. Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Kommunen.
Sie obliegt - bis auf wenige Ausnahmen - den Eigentümern oder Besitzern der durch die öffentliche Straße erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke.
Wo, wie und wie oft die Straßenreinigung durch die Anlieger zu erfolgen hat, ist in den Straßenreinigungssatzungen der Städte und Kommunen geregelt.
Zuständige Stelle
Weitere Auskünfte zur Straßenreinigung erteilt Ihnen das jeweils zuständige Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Kontakt
Fax: 03491 806-1590
E-Mail: information@landkreis-wittenberg.de
Web: https://www.landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr
Öffnungszeiten
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Donnerstag
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