Stellenausschreibung Sozialarbeiter Eingliederungshilfe (m/w/d)

Stellenausschreibung Sozialarbeiter Eingliederungshilfe (m/w/d)

Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Jugend zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Sozialarbeiter Eingliederungshilfe (m/w/d)

zunächst befristet für 1 Jahr zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe S14 TVöD-SuE/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Teilzeitstelle im Umfang von 32 Wochenstunden.

  • Was erwartet Sie?

    Zu den wesentlichen Aufgabenbereichen gehören:

    (1) Beratung der Anspruchsberechtigten sowie Sorgeberechtigten zum Antragsverfahren der Eingliederungshilfe und Entscheidung gemäß §§ 35a, 41 SGB VIII, Antragsbearbeitung und -entscheidung

    Beratung der Leistungs-, Erziehungs- und Personensorgeberechtigten gemäß § 10 a SGB VIII, u. a.

    • Beratung junger Menschen, Leistungsberechtigter, Mütter, Väter, Personensorgeberechtigter, Erziehungsberechtigter zur Wahrnehmung ihrer Rechte
    • Unterstützung bei der Antragsstellung und bei der Klärung weiterer zuständiger Leistungsträger, bei der Inanspruchnahme von Leistungen sowie bei der Erfüllung von Mitwirkungspflichten

    Klärung der sachlichen Zuständigkeit, u. a.

    • Entscheidung innerhalb von drei Wochen bei Vorliegen aller Unterlagen einschließlich eines Gutachtens über die sachliche Zuständigkeit, Beachtung der besonderen Eilbedürftigkeit
    • Beauftragung eines Sachverständigen zur Erstellung eines Gutachtens bei Nichtvorlage
    • unverzügliche Feststellung des Rehabilitationsbedarfes, Erstellen eines Leistungsbescheides bei sachlicher Zuständigkeit
    • Weiterleitung des Antrages an den zuständigen Rehabilitationsträger bei Nichtzuständigkeit
    • Mitwirkung bei Widerspruchsverfahren und Klageverfahren

    Hilfeplanverfahren, diagnostische Tätigkeit, u. a.

    • Sozialpädagogische Diagnostik zum Festlegen der geeigneten Hilfeform und des Umfanges der zu leistenden Eingliederungshilfe, in Einzelfällen auch im Leistungskatalog anderer Reha-Träger
    • Erstellung des Hilfeplanes gemäß § 36 SGB VIII federführend mit allen an der Hilfe beteiligten Personen
    • Steuerung bezüglich der Form, der Dauer und des Umfanges der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche / junge Volljährige längstens bis zum 27. Lebensjahr
    • beratende Teilnahme bei minderjährigen Leistungsberechtigten nach § 99 SGB IX am Gesamtplanverfahren nach § 117 Abs. 6 SGB IX

    Begleitung der Eingliederungshilfe, u. a.

    • Absprachen mit allen an der Hilfe beteiligten Personen bei Problemen und Auffälligkeiten, halbjährliche Kontrollberatungen, Fortschreibung des Hilfeplanes
    • Abwägung von Gefährdungsrisiken gemäß § 8a SGB VIII
    • ständige Begleitung und Betreuung der psychisch kranken Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Krisensituationen oder bei akuter Kindeswohlgefährdung
    • Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht, insbesondere zu geschlossener Unterbringung oder zur Abwendung der Gefährdung des Kindeswohls
    • Führung von Statistiken, Überwachung des Budgets, Controlling

    Zusammenarbeit mit anderen Rehabilitationsträgern und Institutionen, u. a.

    • Absprachen mit anderen Rehabilitationsträgern in Bezug auf Zusammenwirken der Leistungen verschiedener Rehabilitationsträger
    • Zusammenarbeit mit dem staatlichen Schulamt und Schulen zwecks Sicherung des sonderpädagogischen Förderbedarfes in den Schulen
    • Teilnahme an der psychosozialen Arbeitsgruppe sowie anderen Arbeitsgruppen, die sich mit behinderten Kindern und Jugendlichen befassen
    • Federführung bei der Durchführung von Helferkonferenzen

    Qualitätsstandards, Qualitätskontrolle, Qualitätsentwicklungsvereinbarung, u. a.

    • Vorgabe, Beachtung und Kontrolle der im Hilfeplan aufgeführten Zielsetzungen im Hinblick auf Umsetzung und Qualität

    (2) Kinderschutz, Krisenintervention, Inobhutnahmen, u. a.

    • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen bei Gefährdungssituationen
    • Erörterung von Situation und Hilfebedarf mit dem Kind/Jugendlichen, Angebot von Hilfen
    • Vermittlung von Unterbringungsmöglichkeiten, Informationen und Gespräche mit den Sorgeberechtigten, im Bedarfsfall Vermittlung an Psychologen oder Ärzte
    • Durchführung von Bereitschaftsdiensten
  • Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?
    • Sozialarbeiter, Sozialpädagoge, Erziehungswissenschaftler mit Fachrichtung Sozialpädagogik oder Psychologe (nach Bachelor-/ Master oder Diplom-Studiengang) oder vergleichbarer Studienabschluss oder
    • Erwerb eines der genannten Abschlüsse innerhalb eines halben Jahres nach dem Bewerbungsschluss und Vorliegen des Abschlusses spätestens zum Zeitpunkt der Einstellung
  • Was erwarten wir?
    • Vorlage eines unbelasteten erweiterten Führungszeugnisses bei Einstellung
    • Zertifizierung zur Kinderschutzfachkraft bzw. Bereitschaft, diese Weiterbildung zu absolvieren
    • Gesetzeskenntnisse: insbesondere SGB I und SGB VIII, Bundeskinderschutzgesetz, KJHG LSA, Kinderschutzgesetz LSA
    • Teilkenntnisse: SGB X, BGB, FamFG, PsychKG, Datenschutzgesetze
    • Weiterbildungen im Bereich Gesprächsführung, Hilfeplanung
    • Erfahrungen in der Gesprächsführung und im sozialpädagogischen Handeln
    • sehr hohe Belastbarkeit
    • persönliche und eigenverantwortliche Führung von Gesprächen
    • Teamfähigkeit
    • gute PC-Kenntnisse
    • Führerschein der Klasse B
    • Bereitschaft zur Durchführung von Rufbereitschaften
  • Was bieten wir?
    • ein gutes Arbeitsklima in einem interdisziplinären Team
    • eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen
    • Bezahlung nach dem TVöD/ VKA sowie eine zusätzliche Altersvorsorge (ZVK)
    • gezielte und umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten inkl. Freistellung und Kostenübernahme
    • attraktive Zusatzleistungen: Gesundheitsmanagement, Betriebssport u.v.m.
    • eine verkehrstechnisch günstige Lage zwischen Berlin und Leipzig mit ICE- und Autobahnanbindung
  • Stellenausschreibung als PDF-Datei