Sachbearbeiter Verkehrsrecht (m/w/d)

Sachbearbeiter Verkehrsrecht (m/w/d)

Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Mobilität und Kreisstraßen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Sachbearbeiter Verkehrsrecht (m/w/d)

befristet für 2 Jahre zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 9b TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.

  • Was erwartet Sie?

    In der Lutherstadt Wittenberg, dem Ausgangsort der Reformation, ist der Landkreis Wittenberg einer der größten Arbeitgeber. Die historische Universitätsstadt an der Elbe liegt zwischen Leipzig und Berlin und ist über die ICE- und Autobahnanbindung verkehrstechnisch gut zu erreichen.

     

    Auf Sie wartet eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit, mit guter Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten.

     

    Zu den wesentlichen Aufgabenbereichen gehören:

     

    1. Verkehrsrecht, u.a.
    • Entscheidungen zu Anträgen auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 StVO
    • Erlass verkehrsbehördlicher Anordnungen
      • Genehmigung/Versagung von Anträgen auf Verkehrsraumeinschränkungen infolge von Baumaßnahmen bzw. in Bezug auf die Absicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum und Festlegung verkehrsregelnder Maßnahmen durch Erlass entsprechender verkehrsrechtlicher Anordnungen zur Umleitungsführung und Beschilderung
      • Entscheidungen über den Erlass sonstiger verkehrsbehördlicher Anordnungen zur Aufstellung/Entfernung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (wie z.B. Lichtsignalanlagen)
    • Mitwirkung an vorbereitenden Planungen zum künftigen Bauvorhaben
    • Herstellung des Einvernehmens mit den örtlichen Straßenverkehrsbehörden, Polizei u.a.
    • Teilnahme an Beratungen und Vorortterminen (Prüfung der Örtlichkeit) und regelmäßige Absprachen (Sperrkommission)
    • Datenerfassung und Verarbeitung in verwendeten Softwareprogrammen
    • bei Baumaßnahmen mit erheblichen Auswirkungen auf den Straßenverkehr (Voll-und halbseitige Straßensperrungen) zusätzliches Einstellen der jeweiligen Verkehrsraumeinschränkungen im landesweiten Sperrinformationssystem und Information an Pressestelle
    • Kostenentscheidung/ Kostenfestsetzung
    • Kontrolle der Anordnung – Abnahme der Sperrungen und Umleitungsbeschilderung vor Beginn der Baumaßnahme – wiederkehrende Baustellenkontrolle und die entsprechende Anpassung der Beschilderung
    • Erfassung eventueller Ordnungswidrigkeiten und ggf. Einleitung von Bußgeldverfahren oder Anordnung von Verwarngeld
    • Anordnung von Maßnahmen des Sofortvollzuges
    • Bearbeitung von Bürgerbeschwerden

     

    1. Veranstaltungen, u.a.
    • Entscheidung zu Veranstaltungen nach § 29 StVO
    • Vorortbesichtigungen und Teilnahme an entsprechenden Beratungen/Abstimmungsgesprächen
    • Prüfung wie die Veranstaltung abgesichert werden muss
    • Kontrolle der Sicherungsmaßnahmen

     

    1. Verkehrslenkung und Organisation, u.a.
    • Durchführung der Sperrkommission
    • Kontrolle der Sicherung der Baustellen
    • Durchführung von Verkehrs- und Signalschauen

     

    1. Verkehrssicherheit, u.a.
    • Planung und Entscheidung zur Organisation und Koordination von Maßnahmen zur Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit
    • verkehrsbehördliche Stellungnahmen zu Bauanträgen, Bebauungsplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen im Landkreis
    • Mitwirkung bei der Bearbeitung des Gesamtverkehrskonzeptes für alle Verkehrsarten im Landkreis

     

    1. Aufgaben als Widerspruchsbehörde gemäß § 73 VwGO, u.a.
    • Bewertung der Sach- und Rechtslage
    • Bescheidung in Form eines Abhilfe-, Teilabhilfe und/ oder Widerspruchsbescheides, Einstellung des Verfahrens aufgrund Erledigung in der Hauptsache oder Beendigung durch Vergleichsvertrag
    • Beteiligung im Klageverfahren

     

  • Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?
    • abgeschlossenes Studium (Hochschule/ Fachhochschule/ Berufsakademie) im Bereich Verwaltungs- oder Rechtswissenschaften oder Verkehrswesen oder
    • abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang II
  • Was erwarten wir?
    • Kenntnisse der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere: StVG, StVO mit Verwaltungsvorschriften, StVZO, StrG Bund und LSA, BauGB, BauO LSA, StrPO, Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen auf Straße (RSA), Hinweise für das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, FEV, GGBefG, GGVSEB, ADR Vereinbarungen, GGKostV, GüKG, PBefG, GebOSt, VwKostG, VwGO, BGB, OWiG, VwVfG LSA, VwZG LSA
    • Ortskenntnisse des gesamten Landkreises Wittenberg
    • Computerkenntnisse in Word, Excel
    • Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Kritikfähigkeit
    • Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit
    • kooperative Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen
    • Führerschein der Klasse B
  • Was bieten wir?
    • ein gutes Arbeitsklima in einem interdisziplinären Team
    • eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen
    • Bezahlung nach dem TVöD/ VKA sowie eine zusätzliche Altersvorsorge (ZVK)
    • gezielte und umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten inkl. Freistellung und Kostenübernahme
    • attraktive Zusatzleistungen: Gesundheitsmanagement, Betriebssport u.v.m.
    • eine verkehrstechnisch günstige Lage zwischen Berlin und Leipzig mit ICE- und Autobahnanbindung
  • Zur Bewerbung

    Die dienstliche Nutzung eines eigenen PKW gegen Kostenerstattung wird vorausgesetzt, sofern kein Fahrzeug aus dem Fuhrpark der Kreisverwaltung zur Verfügung steht.

    Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

    Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher, männlicher und divers geschlechtlicher Form.

    Bewerber, die nicht über den geforderten Berufsabschluss verfügen oder diesen nicht in geeigneter Form nachweisen, sind vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

     

    Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 19. Dezember 2024 vorzugsweise elektronisch an: personalamt@landkreis-wittenberg.de

    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Anlagen nur im PDF-Format akzeptiert werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus Gründen der IT-Sicherheit Bewerbungen mit Dateianhängen in anderen Formaten ungelesen gelöscht werden.

    Alternativ richten Sie Ihre Bewerbung in Papierform an den Landkreis Wittenberg, Fachdienst Organisation und Personal, Abteilung Personal, Postfach 10 02 51 in 06872 Lutherstadt Wittenberg.

    Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren können nicht erstattet werden.

     

    Hinweis:

    Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen, auch elektronisch, erfassen und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren. Elektronisch eingereichte Bewerbungen werden anschließend gelöscht. Auf dem Postweg eingereichte Unterlagen werden nur zurückgesendet, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde; anderenfalls werden sie vernichtet.

     

    Lutherstadt Wittenberg, 29. November 2024

  • Stellenausschreibung als PDF-Datei