Mit der Ausbildungsförderung (BAföG) können Sie unabhängig von Ihrer wirtschaftlichen Lage eine Schul- bzw. Hochschulausbildung absolvieren.
Wenn Sie eine schulische Ausbildung absolvieren, erhalten Sie das sogenannte Schüler-BAföG. Wenn Sie studieren, erhalten Sie das sogenannte Studenten-BAföG.
Ausbildungsförderung erhalten Sie für Ihren Lebensunterhalt und für Ihre Miete. Sie erhalten maximal die festgelegten gesetzlichen Pauschalen.
Die Höhe der Förderung hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Dabei wird auch das Einkommen Ihrer Eltern und Ehepartner oder -partnerin berücksichtigt.
Eine Ausnahme bildet das elternunabhängige BAföG. Ob Sie einen Anspruch darauf haben, hängt von Ihrer Ausbildungsart und Ihrem Lebenslauf ab.
Das Studenten-BAföG wird zur Hälfte als Darlehen gewährt. Wenn Sie das Studenten-BAföG erhalten, müssen Sie also die Hälfte zurückzahlen.
Die Ämter für Ausbildungsförderung beraten Sie umfassend zur Ausbildungsförderung.
Allgemeine Voraussetzungen:
Je nach Art der Ausbildung können weitere Voraussetzungen notwendig sein.
Keine.
Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat vor Beginn der Ausbildung bzw. Studium stellen. in dem Ihre Ausbildung beginnt.
4 bis 8 Wochen.
Ob Ihre Ausbildung BAföG förderfähig und Ihre Ausbildungsstätte anerkannt ist, richtet sich nach den jeweiligen offen zugänglichen „Ausbildungsstättenverzeichnissen“ des Bundeslandes bei der Sie Ihre Ausbildung oder Ihr Studium absolvieren werden.
Beachten Sie, dass Sie bei betrieblichen Ausbildungen kein BAföG beantragen können, sondern Ihren Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Bundesagentur für Arbeit prüfen lassen können.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Sprechzeiten der Fachdienste:
Information des Landkreises Wittenberg:
Mo 08:30 bis 17:00 Uhr
Di 08:30 bis 17:00 Uhr
Mi 08:30 bis 14:00 Uhr
Do 08:30 bis 18:00 Uhr
Fr 08:30 bis 14:00 Uhr
FrauAnetteFrank
FrauAnkeHainz
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