Waldweide

Leistungsbeschreibung

Die Waldweide ist verboten. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung.

Verfahrensablauf

Die Gründe der Waldweide, die eine Ausnahme rechtfertigen können, sind im Antrag mit aufzuführen. Eine Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde im Genehmigungsverfahren ist erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

- formloser Antrag mit Lage der Fläche, Flächengröße, Eigentümer, Zeitraum der Nutzung, Begründung der Maßnahme

- schriftliche Zustimmung, wenn der Antragsteller nicht der Waldbesitzer ist

Welche Gebühren fallen an?

Rahmengebühr von 29 € bis 3.019 € gemäß Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA).

Rechtsgrundlage

§ 12 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt

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