Baumfällgenehmigung (Ausnahme vom Verbot nach Baumschutzverordnung)
Leistungsbeschreibung
Nach der Baumschutzverordnung des Landkreises Wittenberg ist es verboten im Außenbereich geschützte Gehölze zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern.
- alle Laub- und Nadelbäume, die in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden einen Stammumfang von mindestens 35 cm
- alle Sträucher
- freiwachsenden Hecken; Feldgehölze
- Obstbäume auf Streuobstwiesen
- Ersatzpflanzungen im Sinne des §§ 9 und 10 der Baumschutzverordnung des Landkreises Wittenberg unabhängig von ihrem Entwicklungsstand
Von diesen Verboten kann unter bestimmten Vorraussetzungen eine Befreiung durch die untere Naturschutzbehörde erteilt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lageplan
- Fotodokumentation
- das Formular zum Antrag auf Baumfällgenehmigung steht auf dieser Seite unter Anträge/Formulare zum Download zur Verfügung
Welche Gebühren fallen an?
Gebührenrahmen: 13,00 Euro bis 3.500,00 Euro
nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Welche Fristen muss ich beachten?
Nach Baumschutzverordnung des Landkreises Wittenberg ist der Antrag auf Befreiung vom Verbot ist mindestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn einzureichen.
Bearbeitungsdauer
ca. drei Wochen
Rechtsgrundlage
§§ 20 Abs. 2 Nr. 7, 22 und 29 Bundesnaturschutzgesetz und § 15 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt