Unterstützung der Waldbesitzer von Privatwald und Körperschaftswald
Leistungsbeschreibung
Waldbesitzer und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse werden bei der Bewirtschaftung ihres Waldes und der Erfüllung der ihnen nach dem Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt obliegenden Pflichten unentgeltlich durch die untere Forstbehörde und das Landeszentrum Wald unterstützt.
Verfahrensablauf
Die Unterstützung erfolgt auf Anfrage. Die Unterstützung umfasst keine Tätigkeiten, die den Charakter konkreter Planungen, Projektierungen oder des Betriebsvollzugs tragen.
Rechtsgrundlage
§ 14 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt